Anträge auf Projektförderung ab sofort wieder möglich

Auch für kurzfristige Maßnahmen mit Bezug zur Corona Pandemie können Anträge gestellt werden

München, 18. Februar 2021

Ab sofort können bei der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern wieder Anträge auf Förderung von Projekten der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe gestellt werden. Zudem werden in diesem Jahr nochmals kurzfristig Maßnahmen mit Coronabezug, wie die Beschaffung von FFP2-Masken, unterstützt.

„Wir möchten mit der Stiftung dort helfen, wo es dringend gebraucht wird – seien es kurzfristige Maßnahmen mit konkretem Bezug zur Corona-Pandemie oder län-ger angelegte Projekte der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe. Wir wollen nieman-den alleine lassen. Hier können und müssen wir als Gesellschaft Zusammenhalt und Solidarität zeigen,“ betont Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner.

Altlandrätin Johanna Rumschöttel, gemeinsam mit Sozialministerin Trautner Vorsitzende der Stiftung: „Obdach- und wohnungslose Menschen sind in dieser herausfordernden Zeit eine der vulnerabelsten Gruppen der Gesellschaft. Die Stif-tung möchte dazu beitragen, dass ihnen passgenau geholfen wird und Projekte möglichst schnell und unbürokratisch umgesetzt werden können.“

Die Stiftung fördert innovative und wegweisende Projekte der Wohnungs- und Ob-dachlosenhilfe im Rahmen von 1.000 Euro bis zu 50.000 Euro pro Maßnahme. Bewerben können sich Träger mit ihren Vorhaben bis zum 16. Mai 2021 über das Online-Formular auf der Webseite der Stiftung. Alle weiteren Informationen zur Projektausschreibung, den Förderbedingungen und Antragsmodalitäten finden Sie unter: www.stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de/foerderung/aktuelle-ausschreibung